free css templates


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Zustandekommen des Vertrages

1.1 Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der Firma AKCC kommt mit der Gegenzeichnung einer Nutzungsvereinbarung durch die Firma AKCC zustande. AKCC kann den Vertragsabschluß von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
1.2 AKCC erhebt für Änderungen von bereits bestehenden Benutzerkonten, soweit deren Umfang zwei Arbeitsvorgänge pro Monat nicht übersteigt, keine Gebühren. Jede darüber hinausgehende Änderung kann mit einer Bearbeitungsgebühr belegt werden.

§2 Leistungsumfang

2.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der Firma AKCC, die zugleich Leistungsbeschreibung ist, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Nutzungsvereinbarung. Diese kann bei der Firma AKCC angefordert oder auf elektronischem Weg abgerufen werden.
2.2 Die Leistungen der Firma AKCC werden zur Zeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG und anderen Dienstanbietern erbracht.
2.3 AKCC behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. AKCC ist ferner berechtigt, Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §10 entsprechend.
2.4 Soweit AKCC kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.5 AKCC behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung und im wesentlichen von der künftigen Preisentwicklung auf dem in Anspruch genommenen Netzwerk- und Dienstleistungssektor abhängt. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte ein Kunde mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende das Vertragsverhältnis vorzeitig durch schriftliche Kündigung zu beenden.

§3 Kündigung des Vertrages

3.1 Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar.
3.2 Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß dem Kündigungsempfänger mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
3.3 Einzelplatzzugänge (Privatzugang) sind mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar. 

§4 Pflichten des Nutzers

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der Firma AKCC sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
4.1.1 die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Firma AKCC die daraus entstandenen Kosten zu erstatten;
4.1.2 der Firma AKCC unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für eventuell vereinbarte Tarifermäßigungen entfallen;
4.1.3 der Firma AKCC die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der AKCC Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
4.1.4 der Firma AKCC mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den AKCC Diensten verwendet wird;
4.1.5 dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
4.1.6 die Zugriffsmöglichkeit auf AKCC Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, daß durch Nutzung der von AKCC bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen;
4.1.7 die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der Firma AKCC erforderlich sein sollten;
4.1.8 den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
4.1.9 der Firma AKCC erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
4.1.10 im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
4.1.11 nach Abgabe einer Störungsmeldung AKCC durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
4.1.12 AKCC innerhalb eines Monats:
· jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
· bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
· jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von AKCC geführt wird, anzuzeigen.
4.2 Verstößt der Kunde gegen die in 4.1.2, 4.1.5 und 4.1.6 genannten Pflichten, ist AKCC sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Abs. 4.1.1 nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann AKCC auf dem Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen AKCC nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. 

§5 Haftungsbeschränkung

5.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Firma AKCC wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
5.2 AKCC haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
5.3 Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG eingetreten, gelten die im Verhältnis von der Deutschen Telekom AG und AKCC anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der Firma AKCC gegenüber ihren Kunden entsprechend.
5.4 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von AKCC Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch AKCC nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 5.000,00 DM beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
5.5 Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der Firma AKCC gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 5.000,00 DM beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§6 Haftung des Kunden

6.1 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Firma AKCC und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der AKCC Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.
6.2 Insbesondere hat der Kunde die zugeteilten Kennworte vertraulich zu behandeln und geheimzuhaltend. Für Schäden und Kosten, die durch mißbräuchliche Nutzung des Kundenzugangs durch Dritte verursacht werden, haftet der Kunde in vollem Umfang. 

§7 Software-/Warenlieferungen

7.1 Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von der Firma AKCC auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projekts vereinbart wird.
7.2 Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der Firma AKCC.
7.3 Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch AKCC durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7.4 Das Nutzungsrecht an einer von der Firma AKCC entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
7.5 Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
7.6 Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechts geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, AKCC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von der Firma AKCC keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und der Firma AKCC auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
7.7 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der Firma AKCC eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat AKCC das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
7.7.1 den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt,
7.7.2 dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
7.7.3 den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
7.7.4 den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrags für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
7.8 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der Firma AKCC gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
7.9 Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich der üblichen Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch AKCC, ist diese gesondert abzugelten.
7.10 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der Firma AKCC verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma AKCC unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
7.11 AKCC ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
7.12 Die Gewährleistungsfrist für die Lieferung von Waren, Geräten und Anlagen beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag. Unberührt davon ist eine etwaige gesonderte Garantiehaftung des Warenherstellers. Soweit ein von AKCC zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist AKCC nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, im Besonderen ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf grober Fahrlässigkeit des Geschäftsführers oder leitender Angestellter von AKCC, oder es ist eine Eigenschaftszusicherung erfolgt, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll. 

§8 Zahlungsbedingungen

8.1 Monatliche Entgelte und fest gebuchte Abnahmevolumina sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Käufer verpflichtet ist, auf Anforderung von AKCC dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
8.2 Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte über dem fest gebuchten Transfervolumen (Volumengebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Für den Folgemonat wird das Transfervolumen des Vormonats berechnet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet und die Volumenstaffel herabgestuft.
8.3 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
8.4 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma AKCC; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für AKCC als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für AKCC. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Firma AKCC durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf AKCC übergehen.
8.5 Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muß er dies nachweisen.

§9 Zahlungsverzug

9.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AKCC berechtigt, den Anschluß zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
9.2 Bei Zahlungsverzug ist AKCC außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß AKCC eine höhere Zinslast nachweist.
9.3 Kommt der Kunde
· für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
· in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrags, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann AKCC das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
9.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der Firma AKCC vorbehalten. 

§10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung

10.1 Gegen Ansprüche der Firma AKCC kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
10.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma AKCC die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Firma AKCC oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von der Firma AKCC autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat AKCC auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen AKCC, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
10.3 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
· der Kunde nicht mehr auf die AKCC Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
· die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird,
· oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
10.4 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der Firma AKCC liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn AKCC oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§11 Nutzung durch Dritte

11.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste von AKCC durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch AKCC gestattet.
11.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
11.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von AKCC durch Dritte entstanden sind. 

§12 Kundendienst

Im Falle von Störungen an technischen Einrichtungen der Firma AKCC wird AKCC bemüht sein, diese im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten kurzfristig zu beheben. Dauert die Störung über längere Zeit an, gilt §10. 3 entsprechend.
Eine weitergehende Haftung von AKCC wegen Störung der vorbezeichneten Art scheidet aus, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Geschäftsführers oder leitender Angestellter von AKCC vor.

§13 Geheimhaltung, Datenschutz

13.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Firma AKCC unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
13.2 Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß AKCC seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
13.3 Soweit sich AKCC Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist AKCC berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
13.4 AKCC steht dafür ein, daß alle Personen, die von der Firma AKCC mit der Abwicklung betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten. Der Vertragspartner seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von AKCC nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
13.5 Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§14 Gerichtsstand

14.1 Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, alleiniger Gerichtsstand der für AKCC zuständige Gerichtsbezirk.
14.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

§15 Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit der Firma AKCC. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der Firma AKCC bzw. Nutzung der Dienste von AKCC gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Sollte eine Regelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ist sie durch eine dem Sinn der Regelung entsprechende gültige Regelung zu ersetzen. Alle übrigen Regelungen bleiben erhalten. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke.

Nobitz, 01. Mai 2019

Andreas Kowalczyk
ComputerConsulting
Saara 52a
04603 Nobitz

Addresse

Andreas Kowalczyk
ComputerService
Saara 52a, 04603 Nobitz

Kontakte

E-Mail:
Tel:  +49 (0) 3447 - 4 8888 01
Fax: +49 (0) 3447 - 8 565 155